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Sprunggelenksverletzungen

SYNDESMOSENVERLETZUNG

Die häufigste Sportverletzung ist das „Umknicken“, die Verrenkung des oberen Sprunggelenkes. Bei dem Umschlagen des Fußes - meist nach außen - kommt es zur Überdehnung der Außenbänder. Bei einem Umknicken nach innen sind meist die Innenbänder gedehnt oder zerrissen. Bei einem Umknicktrauma in Kombination mit einer Drehung kann es zu einer Verletzung der sogenannten Syndesmose kommen. Man unterscheidet zwischen einer vorderen und einer hinteren Syndesmose. Diese beiden Bänder schaffen etwa in Höhe des Gelenkspalts des oberen Gelenkspalts eine Verbindung zwischen Schienbein und Wadenbein in Höhe des Knöchels und stabilisieren so das Sprungbein (Talus) in der Sprunggelenkgabel. Bei einer Verletzung der Syndesmosebänder kommt es zu einer Instabilität der Knöchelgabel, die nicht selten mit einer knöchernen Verletzung des Außenknöchels einhergeht.

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Kurzform Syndesmosenverletzung

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Syndesmosenverletzung

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Symptome

Nach Verletzungen der Syndesmose ist der Verletze meist nicht in der Lage zu gehen. Neben den zuerst starken Schmerzen treten Schwellungen und mitunter ein Bluterguss auf. Ziel der Erstbehandlung ist die Entlastung des Fußes und die Ruhigstellung mittels Schiene oder Gipsverband.

Behandlungsmöglichkeiten

Die adäquate Therapie wird nach einer körperlichen Untersuchung und durch die Auswertung von Röntgenbildern und einer ggf. durchgeführten Kernspintomographie (MRT) festgelegt.

Bei einer teilweisen Rißbildung eines der beiden Bändern führt eine konservative Therapie mittels Ruhigstellung im Gips oder einer Orthese und Entlastung an Unterarmgehstützen im Regelfall zur Ausheilung der Bandverletzung.

Operative Therapie

Bei einem vollständigen Syndesmosenriß oder bei zusätzlich vorliegenden knöchernen Verletzungen ist eine Operation unumgänglich. Brüche des Außenknöchels werden in einer Operation mit einer Platte und Schrauben stabilisiert. Zur Versorgung der Syndesmose wird zusätzlich eine sogenannte Stellschraube eingebracht, die Schienbein und Wadenbein miteinander verbindet. Es folgt eine Ruhigstellung im Gips oder einer Orthese und Entlastung an Unterarmgehstützen. Nach sechs Wochen kann die Stellschraube in lokaler Betäubung entfernt werden.

Bei isoliert auftretenden Syndesmosenverletzungen ist eine Stabilisierung mittels einer oder zwei Stellschrauben oft ausreichend. Bei ausgedehnten Rissen kann auch ergänzend eine Naht der Syndesmose notwendig werden. Auch in diesem Fall folgt eine Ruhigstellung im Gips oder einer Orthese und Entlastung an Unterarmgehstützen. Auch hier kann die Stellschraube nach sechs Wochen entfernt werden.

Oberes Sprunggelenk in der Seitenansicht

Seitenansicht

Operation Footballer's Ankle
Operation Footballer's Ankle
Operation Footballer's Ankle

Durch ein „Umschlagen“ (Bild 2) des Sprunggelenks kommt es zur Zerreißung der Außenbänder bis hin zur Zerreißung der Synndesmose (Bild 4).

Nachbehandlung

Nach einer Operation wird das betroffene Sprunggelenk für insgesamt sechs Wochen in einem Unterschenkelgehstiefel ruhiggestellt. Für sechs Wochen ist eine Fußsohlenbelastung mittels Unterarmgehstützen notwendig. Nach anfänglich abschwellenden Maßnahmen beginnt die therapeutische Übungsbehandlung in der 2. Woche nach der Operation. Die Übungsformen dienen zunächst dem Abschwellen und dem Erhalt der Beweglichkeit im OSG. Ab der 7. Woche nach der Operation kann der operierte Fuß zunehmend mehr belastet werden. Die Physiotherapie dient der Verbesserung der Koordination und dem Muskelaufbau. Das Autofahren ist etwa mit der 10. Woche möglich. Radfahren auf dem Ergometer kann nach etwa 6 Wochen begonnen werden, mit Laufen und Schwimmen sollte bis zum Ablauf von 12 Wochen begonnen werden, das sportartspezifische Training kann nach etwa 4 Monaten begonnen werden.

Arbeitsunfähigkeit

Die krankengymnastische Behandlung und die nachfolgende Trainingstherapie richtet sich nach den persönlichen Umständen und nach der Schwere der Verletzung.

Der Zeitpunkt der Wiederherstellung von Kraft, Funktion und Sportfähigkeit variiert mitunter beträchtlich. Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit richtet sich natürlich nach der Art der beruflichen Tätigkeit und beträgt abhängig von der beruflichen Situation ca. 2–4 Wochen für Bürotätigkeiten. Für Patienten, die körperlich hart arbeiten müssen, ist mit dem Ende der Arbeitsunfähigkeit nach ca. 8–12 Wochen zu rechnen. 

Sportfähigkeit

Auch die Sportfähigkeit ist abhängig vom operativen Verfahren und wird individuell festgelegt.